Schädlingsbekämpfer tötete die Insekten im Erdnest ab. Gefahr für Menschen war zu groß.

Von Tristan Krämer

Wespen experte

Das Wespennest, das am Wochenende auf dem Spielplatz an der Adolf-Clarenbach-Straße in Lüttringhausen in einem Erdloch entdeckt wurde, ist Geschichte. Ein Schädlingsbekämpfer sprühte am Mittwochmittag zunächst ein insektizides Nervengift in den Hohlraum im Boden. Anschließend füllte er das Nest mit einem Schaum desselben Wirkmittels auf, um auch die Wespen im Anflugbereich unschädlich zu machen.

An ein Umsiedeln der Insekten sei nicht zu denken gewesen, erklärte Sebastian Rechkemmer, Schädlingsbekämpfer des Unternehmens Besto Hygienica, dem RGA vor Ort. „Bei Nestern in Höhlungen ist es extrem kompliziert, sie umzusiedeln, ohne dabei die Nesthülle zu beschädigen. Ein Wespennest hat ein ganz eigenes Klima, eine ganz eigene Biosphäre – die beim Umsiedeln von Erdnestern zu erhalten, ist nahezu unmöglich“, machte Rechkemmer deutlich. Zudem wäre es wohl sehr aufwendig gewesen, den Bereich um das Nest auszuheben. Bis zu einem halben Meter tief, schätzte Rechkemmer, hätte der verdichtete Erdboden entfernt werden müssen. „Zu dieser Zeit des Jahres kann so ein Wespenstaat aus rund 1000 Wespen bestehen. Bis zum Herbst kann er auf 3000 bis 4000 anwachsen“, beschrieb der Experte die Größe des Wespenvolks und der damit verbundenen Größe des Nestes.

Bevor Sebastian Rechkemmer den Insekten aber mit dem hochpotenten Nervengift zu Leibe rückte, hatte er sich unter anderem anhand ihrer Stirnplatten vergewissert, um welche Wespenart es sich in diesem Fall handelte. Schnell war klar: Ein Staat der Gemeinen Wespe – lateinisch Vespula vulgaris – hatte sich auf dem Spielplatz angesiedelt. Die baut ihre Nester gerne an dunklen Orten und nutzt dafür häufig Mäuse- oder Maulwurfbauten.

Grundsätzlich sehe er sich als „Mittler zwischen Umwelt und Mensch“, betonte Rechkemmer, und räumte mit dem Vorurteil auf, dass Schädlingsbekämpfer immer darauf aus sind, Tiere zu töten. Vielmehr müsse in jedem Einzelfall Artenschutz und Gefahrenabwehr abgewogen werden. Während auf einem Spielplatz zwischen Schaukel und Wippen die Sache recht eindeutig sei, liege es etwa bei Nestern unter dem Dachgiebel oft anders. „Wenn keine Gefahr von den Insekten ausgeht, versuchen wir den Kunden davon zu überzeugen, dass er auch gut mit ihnen zusammen leben kann“, sagte Rechkemmer. Zumal besonders geschützte Arten wie die Hornisse ohnehin nur dann abgetötet werden dürfen, wenn von ihnen eine konkrete Gefahr für Menschen ausgeht und das Nest nicht umgesiedelt werden kann. Bei Zuwiderhandlung droht ein Bußgeld von bis zu 50 000 Euro.

Wespen reduzieren die Mückenzahl

Für Bärbel Holl, Geschäftsführerin von Besto Hygienica, sind Wespen nicht die vielzitierten Plagegeister, sondern vor allem nützliche Helfer. „Sie bestäuben und schützen den Menschen vor kleinen Fliegen und Mücken, indem sie diese an die Larven verfüttern“, erklärte Holl. Auch deshalb folge ihr Unternehmen im Umgang mit Wespen den Grundsätzen des Deutschen Schädlingsbekämpfer-Verbands und des Vereins zur Förderung ökologischer Schädlingsbekämpfung.

Experte befreit Spielplatz von Wespen – aus Remscheider General Anzeiger